Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für ein leistungsfähiges Unternehmen
– hierbei unterstützen wir Unternehmen bei allen Fragen zum Thema Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz. Wir beraten zu möglichen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und helfen bei der Erstellung einer Gefährdungsanalyse der Arbeitsplätze.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die sich aus den Ergebnissen der Gefährdungsanalyse ergeben, werden nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt. Beschäftigte, die einen individuellen Arbeitsschutz benötigen, wie z.B. schwangere oder jugendliche Beschäftigte, werden nach den gesetzlichen Richtlinien beraten und betreut. Ebenso ist es eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe der Betriebsmedizin chronisch kranke Beschäftigte am Arbeitsplatz zu begleiten sowie Wiedereingliederungen von länger erkrankten Beschäftigten zu steuern (betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM).
Rechtliche Vorgaben (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG und die DGUV 2 )
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) benötigt jeder Betrieb eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung. Das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Vorschriften der DGUV 2 beschreiben die Aufgabenfelder der betriebsärztlichen Betreuung und setzen den Umfang der Betreuung durch einen Betriebsarzt fest. Je nach Betriebsgröße können unterschiedliche betriebsmedizinische Betreuungsformen gewählt werden (Erläuterungen hierzu in der DGUV 2 ). Die Tätigkeit eines Betriebsarztes darf nur von Ärzten ausgeführt werden, die über die nötige Fachkunde verfügen. Das sind in diesem Falle Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Der Betriebsarzt – Aufgaben und Leistungsspektrum
Aufgrund der Nähe des Arbeitsmediziners zu den Beschäftigten und den Arbeitsprozessen kann dieser die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen fördern. Ein zentrales Thema ist hierbei die Wechselwirkung von Arbeit und Gesundheit sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung.Wichtige Aufgabenfelder des Betriebsarztes sind:
• Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen
• Mitwirkung bei der Gesundheitsförderung im Betrieb
• Arbeitsplatzbegehungen
• Unfallverhütung
• Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen
• Durchführung spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
• Mitwirkung und Beratung in den Arbeitsschutzausschüssen (ASA-Sitzungen)
• Reisemedizinische Betreuung von Mitarbeitern